Altgeräte-Entsorgung & Rücknahme von E-Zigaretten

Informationen für private Haushalte gemäß § 18 Abs. 4 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält Anforderungen an das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten Informationen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten sind verpflichtet, diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Altgeräte dürfen insbesondere nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern sind speziellen Sammel- und Rücknahmesystemen zuzuführen.

2. Batterien und Akkus

Soweit Altgeräte Batterien oder Akkumulatoren enthalten, die zerstörungsfrei entnommen werden können, sind diese vor der Entsorgung vom Altgerät zu trennen.

Besondere Vorsicht ist bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus geboten. Beschädigte Lithium-Akkus können eine erhebliche Brandgefahr darstellen.

Einweg-E-Zigaretten mit fest verbauten Akkus dürfen nicht gewaltsam geöffnet werden und sind als vollständiges Elektroaltgerät zurückzugeben.

3. Rücknahme von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern

Gemäß § 17 ElektroG sind Vertreiber bestimmter Elektro- und Elektronikgeräte zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.

Ab dem 01.07.2026 umfasst diese Rücknahmepflicht auch E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer.

Zur Rücknahme berechtigt sind insbesondere:

  • E-Zigaretten
  • Einweg-E-Zigaretten
  • Elektronische Tabakerhitzer
  • Akkuträger
  • Verdampfer
  • Pods mit elektronischen Bestandteilen
  • Weitere elektronische Komponenten von E-Zigaretten

Die Rücknahme erfolgt unentgeltlich.

Ein Neukauf ist für die Rückgabe nicht erforderlich.

Die Rückgabe erfolgt ausschließlich in unseren stationären Fachgeschäften.

Eine Rückgabe per Versand wird derzeit nicht angeboten.

Unsere Rücknahmestellen

Florapark Magdeburg

Olvenstedter Graseweg 37
39128 Magdeburg

Bördepark Magdeburg

Salbker Chaussee 67
39116 Magdeburg

Leine Center Hannover-Laatzen

Marktplatz 11
30880 Laatzen

CCL Hannover-Langenhagen

Am Marktplatz 5–7
30853 Langenhagen

 

Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie gerne bei der fachgerechten Rückgabe und Entsorgung Ihrer Altgeräte.


Die Annahme kann im Einzelfall verweigert werden, sofern von dem Altgerät aufgrund starker Verschmutzungen oder Beschädigungen eine Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit ausgeht.

4. Datenschutz-Hinweis

Sofern Altgeräte personenbezogene Daten enthalten können, sind Endnutzer vor der Entsorgung selbst für deren Löschung verantwortlich.

5. Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne

 Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Altgeräte sind am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und einer geeigneten Sammel- oder Rücknahmestelle zuzuführen.

6. Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Rückgabe und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten erhalten Sie bei den zuständigen kommunalen Sammelstellen oder direkt in unseren Filialen.